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   FG Münster, 29.03.2012 - 3 K 3819/10 Erb   

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https://dejure.org/2012,21359
FG Münster, 29.03.2012 - 3 K 3819/10 Erb (https://dejure.org/2012,21359)
FG Münster, Entscheidung vom 29.03.2012 - 3 K 3819/10 Erb (https://dejure.org/2012,21359)
FG Münster, Entscheidung vom 29. März 2012 - 3 K 3819/10 Erb (https://dejure.org/2012,21359)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schenkungssteuerliche Behandlung der Gewährung eines zinslosen Darlehens von einem ehemaligen Lebensgefährten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflichtiges zinsloses Darlehen zur Erreichung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: - Steuerpflichtiges zinsloses Darlehen zur Erreichung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schenkungsteuer Liebe als Gegenleistung?

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkungsteuerpflicht bei zinslosen Darlehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1950
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.07.1979 - II R 26/78

    Schenkungssteuerpflicht für unentgeltliches Darlehen

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2012 - 3 K 3819/10
    Bereits mit Urteil vom 12.07.1979 (II R 26/78) entschied der BFH, dass in der Zinslosigkeit eines von der Mutter an ihren Sohn gewährten Darlehens eine freigebige Zuwendung liegt.

    Nach der Rechtsprechung des BFH qualifiziert sich das unentgeltliche Nutzungsverhältnis als Schenkung der eingebüßten Nutzungsmöglichkeit, wenn eine Einnahmemöglichkeit, die verkehrsüblicherweise regelmäßig genutzt wird, über längere Zeit eingebüßt wird, weil die Einnahmequelle einem anderen unentgeltlich überlassen wird, sodass das Darlehensverhältnis daher schenkungsrechtlich überlagert wird (vgl. BFH, Urteil vom 12.07.1979, a. a. O.).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2012 - 3 K 3819/10
    Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft zeichne sich durch innere Bindungen aus und begründe ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander, wie es das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.11.1992 1 BvL 8/87 formuliert habe.
  • BFH, 29.06.2005 - II R 52/03

    Zinsloses Darlehen zur Anschaffung eines Grundstücks als mittelbare

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2012 - 3 K 3819/10
    Der BFH hat auch in seinem Urteil vom 29.06.2005 (II R 52/03, BStBl II 2005, 800) an dieser Rechtsprechung festgehalten; in diesem Fall hatten die Schwiegereltern ihrer Schwiegertochter ein unverzinsliches Darlehen gewährt.
  • BFH, 20.09.2010 - II B 7/10

    Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2012 - 3 K 3819/10
    Zuletzt hat der BFH mit Beschluss vom 20.09.2010 (II B 7/10, BFH/NV 2010, 2280) entschieden, dass die in der Gewährung eines zinslosen Darlehens liegende Kapitalnutzungsmöglichkeit eine freigebige Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sein könne.
  • BFH, 27.05.1992 - II R 33/89

    Zinssatz bei Ermittlung des Kapitalwerts von Erbbauzinsansprüchen

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2012 - 3 K 3819/10
    Die Auffassung des Gerichts entspricht auch der Rechtsprechung des BFH, wonach der Kapitalwert wiederkehrender Leistungen von bestimmter Dauer nicht unter Zugrundelegung eines anderen als des in § 13 Abs. 1 Satz 2 BewG vorgesehenen Zinssatzes von 5, 5 v. H. ermittelt werden kann (BFH, Urteil vom 27.05.1992 II R 33/89, BStBl II 1992, 990).
  • BFH, 28.11.1967 - II 72/63

    Scheidungsvereinbarung - Unterhalt - Scheidungsurteil - Unterhaltspflicht -

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2012 - 3 K 3819/10
    Es fehle nämlich an der Freigebigkeit, wenn der Zuwendung eine Gegenleistung gegenüber stehe, die zwar nicht in Geld veranschlagt werden könne, von den Beteiligten jedoch als Gegenleistung angesehen werde; die Klägerin bezieht sich dazu auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.11.1967 (II R 67/63, BStBl II 1968, 239).
  • BFH, 05.02.2003 - II R 84/00

    Ermessen: Erlass von Schenkungssteuer

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2012 - 3 K 3819/10
    Die Motive des Zuwendenden sind für den Steuertatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ohne Bedeutung (BFH, Urteil vom 05.02.2003 II R 84/00, BFH/NV 2004, 340).
  • BFH, 27.11.2013 - II R 25/12

    Schenkungsteuerpflicht von Zuwendungen innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1950 veröffentlichte Urteil mit der Begründung ab, die Gewährung des zinslosen Darlehens erfülle die Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung des L an die Klägerin.
  • FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 136/19

    Ehevertrag und Schenkungsteuer

    Die Motive für eine freigebige Zuwendung sind für den Schenkungsteuertatbestand ohne Relevanz (BFH, Urteil vom 5. Februar 2003, II R 84/00, BFH/NV 2004, 340; FG Münster, Urteil vom 29. März 2012, 3 K 3819/10 Erb, EFG 2012, 1950).
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